Bedarfsabklärung und Beratung: 114.95 CHF/Std.
Untersuchung und Behandlung: 99.95 CHF/Std.
Grundpflege: 90.00 CHF/Std.
Aufgrund den im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geltenden Prinzipien der Vollkostendeckung hat der Unfallversicherer die gesamten ärztlich angeordneten Pflegekosten zu übernehemn. Nach wie vor fehlt jedoch eine vertragliche Regelung über die Höhe eines schweizweit geltenden UVG-Tarifs für ambulate Leistungen der Spitex. Wir stützen uns auf die Empfehlungen des Spitex Verbands Aargau (SVAG) und des Departements Gesundheit und Soziales und verrechnen Pflegeleistungen, welche unter das UVG fallen, die Vollkosten. Diese Verrechnung wurde von verschiedenen Unfallversicherern wie z.B. auch der SUVA in den letzten Monaten akzeptiert.