Umfang
- Hauswirtschaftliche Leistungen
Zeitliche Verfügbarkeit
Montag bis Freitag 08:00h - 17:00 h
Leistungsempfänger
Die Kosten der hauswirtschaftlichen Leistungen werden individuell von der Zusatzversicherung übernommen (nicht kassenpflichtig). Deren Leistungspflicht muss durch sie selbst abgeklärt werden.
Die hauswirtschaftlichen Spitex-Dienstleistungen stehen zur Verfügung für
- physisch, psychisch kranke Personen
- rekonvaleszente Personen
- Personen in einer rehabilitativen Situation
- Personen mit einer Behinderung
- schwer kranke Menschen mit komplexen Pflegebedürfnissen
- Personen mit altersbedingten Einschränkungen
- Frauen vor und nach der Geburt (Risikoschwangerschaft, Kaiserschnitt, Mehrlingsgeburt)
Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe.
Alle Leistungen der Hilfe und Unterstützung im Haushalt und bei der Erledigung von Alltagsaufgaben basieren auf einer Bedarfsabklärung. Die Bedarfsabklärung wird den KlientInnen in Rechnung gestellt.
Wir bieten 1 x pro Woche Wochenreinigungen an (keine Grossreinigungen, kein Frühlingsputz etc.) Bedürfnisorietierte Komfortleistungen werden nicht übernommen.
Grundsätze
Die Spitex bildet eine Ergänzung zu den Ressourcen der Klienten und des jeweiligen Umfeldes. Was selbständig erledigt werden kann, wird durch die KlientInnen gemacht.
Fördern bzw. erhalten der Selbständigkeit der KlientInnen.
Fördern der Selbstverwantwortung der KlientInnen.
Unsere Leistungen werden zweckmässig, wirksam und wirtschaftlich erbracht.
Tarife
Bedarfsabklärung (nicht kassenpflichtig)
- Fr. 40.00/ Std
Haushilfe für Mitglieder (Karenzzeit 3 Monate)
- Fr. 30.00/ Std
Haushilfe für Nichtmitglieder
- Fr. 37.00/ Std
Wegpauschale
- Fr. 5.00